CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil setzt sich für weitere Bundesförderung für die Feuerwehren ein — 10 Fahrzeuge stehen auch in den Landkreisen Ahrweiler rund Mayen-Koblenz
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil will sich für die Fortführung der Bundesförderung zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen einsetzen. Nach dem sogenannten „Ausstattungskonzept 2007“ soll bis zum Jahr 2023 ein Fahrzeugpool mit insgesamt rund 5.000 Bundesfahrzeugen aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um Einsatz- und Spezialfahrzeuge wie beispielsweise ABC-Erkundungskraftwagen, Sanitätsgerätewagen, Löschfahrzeuge oder Schlauchwagen. „Derzeit stehen den Ländern rund 3.800 Fahrzeuge zur Verfügung. Das sind rund 75 % des vereinbarten Ausstattungsziels. Wir sind also auf einem guten Weg,“ konstatiert Mechthild Heil. Auch im Bundestagwahlkreis 199, in den Landkreisen Ahrweiler und Mayen–Koblenz, wurden in den Jahren zwischen 1998 und 2013 insgesamt 10 Fahrzeuge aus Mitteln des Bundeshaushaltes angeschafft. Zwei Löschgruppenfahrzeuge „Katastrophenschutz“ stehen seit 2012 in Altenahr und Andernach, im vorigen Jahre wurden dann zwei Gerätewagen „Sanität“ in Ahrweiler und Andernach stationiert. In Rheinland-Pfalz, so erfuhr Mechthild Heil jetzt auf Nachfrage beim zuständigen „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ in Bonn, stehen aus dem Ausstattungskonzept bis 2013 noch insgesamt 14 Fahrzeugbeschaffungen an.Der Bund unterstützt im Rahmen seines Zivilschutzauftrages die Länder auf vielfältige Weise bei der Gefahrenabwehr, beim Brandschutz und beim Katastrophenschutz. Unter anderem ergänzt er die Fahrzeugausstattung der Länder. Bund und Länder haben hierzu im Jahr 2007 ein neues Ausstattungskonzept verabredet, das schwerpunktmäßig eine Konzentration der Bundesausstattung auf Spezialfähigkeiten vorsieht, so vor allem eine Erhöhung der Reaktionsfähigkeit bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (sog. CBRN-Schutz) sowie für die medizinische Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten.„Es gibt oft Nachfragen, ob und wann ein Land oder ein bestimmter Standort ein Bundesfahrzeug erhält“, erläutert Mechthild Heil hierzu. Verbindliche Zusagen hierüber seien im Vorfeld jedoch nicht möglich. Zum einen nimmt der Bund keinen Einfluss auf die landesinterne Verteilung der Fahrzeuge. Hierüber entscheiden die Länder nach eigenem Ermessen und eigener Risikobewertung. Zum anderen muss der Bund den Interessen aller Länder gleichermaßen gerecht werden. Die Aufteilung erfolgt deshalb nach dem Prinzip einer möglichst gleichmäßigen prozentualen Ausstattung in allen Ländern.