28. Janu­ar 2015

CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil setzt sich für weitere Bundesförderung für die Feuerwehren ein — 10 Fahrzeuge stehen auch in den Landkreisen Ahrweiler rund Mayen-Koblenz

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil will sich für die Fort­füh­rung der Bun­des­för­de­rung zur Beschaf­fung von Feu­er­wehr­fahr­zeu­gen ein­set­zen. Nach dem soge­nann­ten „Aus­stat­tungs­kon­zept 2007“ soll bis zum Jahr 2023 ein Fahr­zeug­pool mit ins­ge­samt rund 5.000 Bun­des­fahr­zeu­gen auf­ge­baut wer­den. Dabei han­delt es sich um Ein­­satz- und Spe­zi­al­fahr­zeu­ge wie bei­spiels­wei­se ABC-Erkun­­dungs­­­kraf­t­­wa­­gen, Sani­täts­ge­rä­te­wa­gen, Lösch­fahr­zeu­ge oder Schlauch­wa­gen. „Der­zeit ste­hen den Län­dern rund 3.800 Fahr­zeu­ge zur Ver­fü­gung. Das sind rund 75 % des ver­ein­bar­ten Aus­stat­tungs­ziels. Wir sind also auf einem guten Weg,“ kon­sta­tiert Mecht­hild Heil. Auch im Bun­des­tag­wahl­kreis 199, in den Land­krei­sen Ahr­wei­ler und Mayen–Koblenz, wur­den in den Jah­ren zwi­schen 1998 und 2013 ins­ge­samt 10 Fahr­zeu­ge aus Mit­teln des Bun­des­haus­hal­tes ange­schafft. Zwei Lösch­grup­pen­fahr­zeu­ge „Kata­stro­phen­schutz“ ste­hen seit 2012 in Alte­n­ahr und Ander­nach, im vori­gen Jah­re wur­den dann zwei Gerä­te­wa­gen „Sani­tät“ in Ahr­wei­ler und Ander­nach sta­tio­niert. In Rhein­­land-Pfalz, so erfuhr Mecht­hild Heil jetzt auf Nach­fra­ge beim zustän­di­gen „Bun­des­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hil­fe“ in Bonn, ste­hen aus dem Aus­stat­tungs­kon­zept bis 2013 noch ins­ge­samt 14 Fahr­zeug­be­schaf­fun­gen an.Der Bund unter­stützt im Rah­men sei­nes Zivil­schutz­auf­tra­ges die Län­der auf viel­fäl­ti­ge Wei­se bei der Gefah­ren­ab­wehr, beim Brand­schutz und beim Kata­stro­phen­schutz. Unter ande­rem ergänzt er die Fahr­zeug­aus­stat­tung der Län­der. Bund und Län­der haben hier­zu im Jahr 2007 ein neu­es Aus­stat­tungs­kon­zept ver­ab­re­det, das schwer­punkt­mä­ßig eine Kon­zen­tra­ti­on der Bun­des­aus­stat­tung auf Spe­zi­al­fä­hig­kei­ten vor­sieht, so vor allem eine Erhö­hung der Reak­ti­ons­fä­hig­keit bei che­mi­schen, bio­lo­gi­schen, radio­lo­gi­schen und nuklea­ren Gefah­ren (sog. CBRN-Schutz) sowie für die medi­zi­ni­sche Bewäl­ti­gung eines Mas­sen­an­falls von Verletzten.„Es gibt oft Nach­fra­gen, ob und wann ein Land oder ein bestimm­ter Stand­ort ein Bun­des­fahr­zeug erhält“, erläu­tert Mecht­hild Heil hier­zu. Ver­bind­li­che Zusa­gen hier­über sei­en im Vor­feld jedoch nicht mög­lich. Zum einen nimmt der Bund kei­nen Ein­fluss auf die lan­des­in­ter­ne Ver­tei­lung der Fahr­zeu­ge. Hier­über ent­schei­den die Län­der nach eige­nem Ermes­sen und eige­ner Risi­ko­be­wer­tung. Zum ande­ren muss der Bund den Inter­es­sen aller Län­der glei­cher­ma­ßen gerecht wer­den. Die Auf­tei­lung erfolgt des­halb nach dem Prin­zip einer mög­lichst gleich­mä­ßi­gen pro­zen­tua­len Aus­stat­tung in allen Ländern.