18. Febru­ar 2016

Winkelmeier-Becker/Heil: Arbeit des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen enttäuscht

In der heu­ti­gen Sit­zung des Aus­schus­ses für Recht und Ver­brau­cher­schutz des Deut­schen Bun­des­ta­ges infor­mier­te die Bun­des­re­gie­rung über den ers­ten Bericht des Sach­ver­stän­di­gen­rats für Ver­brau­cher­fra­gen zum Ver­brau­cher­schutz in der digi­ta­len Welt (SVRV). Hier­zu erklä­ren die rechts- und ver­brau­cher­po­li­ti­sche Spre­che­rin der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on Eli­sa­beth Win­kel­­mei­er-Becker und die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te Mecht­hild Heil:
„Der im Janu­ar ver­öf­fent­lich­te Bericht des Sach­ver­stän­di­gen­rats, zu dem auch zwölf ver­brau­cher­po­li­ti­sche Emp­feh­lun­gen gehö­ren, ent­hält kei­ne neu­en Erkennt­nis­se. Das mit Span­nung erwar­te­te ers­te Arbeits­er­geb­nis hat die Erwar­tun­gen nicht erfüllt.
Der Sach­ver­stän­di­gen­rat muss die bereit­ge­stell­ten Haus­halts­mit­tel zukünf­tig bes­ser nut­zen und effi­zi­ent ein­set­zen. Nur so kann er sei­ne gesetz­li­che Auf­ga­be erfül­len. Er ist gefor­dert, sei­ne Arbeits­ab­läu­fe zu opti­mie­ren, damit das für die­sen Herbst erwar­te­te Gut­ach­ten zur Lage der Ver­brau­cher neue, für die Poli­tik ver­wert­ba­re, Erkennt­nis­se lie­fern kann. Wir erwar­ten hier­zu neue, rea­li­täts­na­he Ideen.“
Der Sach­ver­stän­di­gen­rat für Ver­brau­cher­fra­gen wur­de im Novem­ber 2014 ein­ge­rich­tet. Auf­ga­be des unab­hän­gi­gen, aus neun Mit­glie­dern bestehen­den Gre­mi­ums ist die Bera­tung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums bei der Gestal­tung einer inno­va­ti­ven Ver­brau­cher­po­li­tik, die auf wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen und Pra­xis­er­fah­run­gen basiert. Der Rat wird mit Haus­halts­mit­teln des Bun­des aus­ge­stat­tet und durch eine Geschäfts­stel­le im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um unterstützt.