Finanzaufsichtsergänzungsgesetz sorgt für rechtliche Klarstellung bei Banken — Mechthild Heil (CDU) begrüßt Änderungsgesetz zur besseren Vergabe von Wohnkrediten
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über das Finanzaufsichtsergänzungsgesetz debattiert. Darin geht es auch um eine rechtliche Klarstellung für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten. Diese Ergänzung ist notwendig, weil ein Teil der Banken durch die am 21. März 2016 eingeführte Wohnimmobilienkreditrichtlinie – insbesondere an jungen Familien und Senioren – deutlich weniger Kredite vergeben haben.
„Zahlreiche Banken, vor allem Sparkassen, aus der Region sind in den letzten Monaten an mich herangetreten. Ich bin froh, dass wir jetzt endlich über eine Lösung diskutieren“, so die Abgeordnete.
Seit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie war es einigen Banken schwer gefallen, gerade Senioren Kredite für den altersgerechten Umbau zur Verfügung zu stellen. Denn die Regelung sah vor, dass der Umbau zu Lebzeiten bezahlt werden sollte.
Dazu Mechthild Heil: „Dabei ist Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgegangen. Das war ein Fehler. Denn dabei wurde nicht berücksichtigt, ob z.B. die selbstgenutzte Immobilie bereits abgezahlt war und als Pfand eingesetzt werden konnte. Diesen Fehler werden wir jetzt