27. Janu­ar 2017

Finanzaufsichtsergänzungsgesetz sorgt für rechtliche Klarstellung bei Banken — Mechthild Heil (CDU) begrüßt Änderungsgesetz zur besseren Vergabe von Wohnkrediten

In die­ser Woche hat der Deut­sche Bun­des­tag in 1. Lesung über das Finanz­auf­sichts­er­gän­zungs­ge­setz debat­tiert. Dar­in geht es auch um eine recht­li­che Klar­stel­lung für die Ver­ga­be von Wohn­im­mo­bi­li­en­kre­di­ten. Die­se Ergän­zung ist not­wen­dig, weil ein Teil der Ban­ken durch die am 21. März 2016 ein­ge­führ­te Wohn­im­mo­bi­li­en­kre­dit­richt­li­nie – ins­be­son­de­re an jun­gen Fami­li­en und Senio­ren – deut­lich weni­ger Kre­di­te ver­ge­ben haben.
 
„Zahl­rei­che Ban­ken, vor allem Spar­kas­sen, aus der Regi­on sind in den letz­ten Mona­ten an mich her­an­ge­tre­ten. Ich bin froh, dass wir jetzt end­lich über eine Lösung dis­ku­tie­ren“, so die Abgeordnete.
 
Seit der Umset­zung der Wohn­im­mo­bi­li­en­kre­dit­richt­li­nie war es eini­gen Ban­ken schwer gefal­len, gera­de Senio­ren Kre­di­te für den alters­ge­rech­ten Umbau zur Ver­fü­gung zu stel­len. Denn die Rege­lung sah vor, dass der Umbau zu Leb­zei­ten bezahlt wer­den sollte.
 
Dazu Mecht­hild Heil: „Dabei ist Jus­­tiz- und Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­ter Hei­ko Maas über die Vor­ga­ben der EU-Rich­t­­li­­nie hin­aus­ge­gan­gen. Das war ein Feh­ler. Denn dabei wur­de nicht berück­sich­tigt, ob z.B. die selbst­ge­nutz­te Immo­bi­lie bereits abge­zahlt war und als Pfand ein­ge­setzt wer­den konn­te. Die­sen Feh­ler wer­den wir jetzt