Berlininfo Nr. 4 vom 10.3.2017
Liebe Leserinnen und Leser,
der türkische Ministerpräsident Erdogan und seine Minister haben große Verärgerung in der deutschen Bevölkerung und der Politik ausgelöst. Mit Recht. Seine Beschimpfungen und seine Nazivergleiche sind mit Nichts zu rechtfertigen, auch nicht mit seinem Kampf um mehr Macht. Von Deutschland fordert er Meinungs- und Versammlungsfreiheit, beschränkt aber genau das in seinem eigenen Land. Ich glaube, wir alle haben den Impuls, ihm das mit harten Maßnahmen klar zu machen. Nur: klug wäre das nicht. Eine Eskalation hilft nur Erdogan. Auf diesem Weg mobilisiert er die Massen für sich. Genau das wollen wir aber nicht. Es gilt also Ruhe zu bewahren! Die Beschimpfungen sehr klar und deutlich zurückzuweisen. Die Eskalationsspirale zu durchbrechen.
Eine andere Frage ist, welche Mittel des „in die Schranken weisens“ haben wir eigentlich? Nach §47 des Ausländeraufenthaltgesetzes kann man Ausländern z.B. Demonstrationen oder Versammlungen verbieten. Aber Regierungsmitglieder eines anderen Staates, wie auch der Türkei, fallen nicht darunter. Sie sind Diplomaten und haben damit andere Rechte. Hier könnte nur Außenminister Gabriel eingreifen.
Pikant ist dabei, dass die türkische Regierung gegen ihr eigenes Wahlgesetz verstößt. Darin ist festgeschrieben, dass “keine Wahlpropaganda” im Ausland gemacht werden darf. Ich finde, so weh es auch tut, die Beschimpfungen aus der Türkei ertragen zu müssen, so wichtig ist es, damit einmal mehr zu zeigen: wir meinen es ernst mit unserem Grundgesetz und der Meinungsfreiheit!
Ihre
Mechthild Heil[button text=“Download Berlininfo Nr. 4 vom 10.03.2017 (PDF-Datei)” link=“https://www.mechthild-heil.de/wp-content/uploads/2017/03/Berlininfo_2017_Mrz_10.pdf” target=“_blank”]