10. März 2017

Berlininfo Nr. 4 vom 10.3.2017

Lie­be Lese­rin­nen und Leser,
 
der tür­ki­sche Minis­ter­prä­si­dent Erdo­gan und sei­ne Minis­ter haben gro­ße Ver­är­ge­rung in der deut­schen Bevöl­ke­rung und der Poli­tik aus­ge­löst. Mit Recht. Sei­ne Beschimp­fun­gen und sei­ne Nazi­ver­glei­che sind mit Nichts zu recht­fer­ti­gen, auch nicht mit sei­nem Kampf um mehr Macht. Von Deutsch­land for­dert er Mei­­nungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit, beschränkt aber genau das in sei­nem eige­nen Land. Ich glau­be, wir alle haben den Impuls, ihm das mit har­ten Maß­nah­men klar zu machen. Nur: klug wäre das nicht. Eine Eska­la­ti­on hilft nur Erdo­gan. Auf die­sem Weg mobi­li­siert er die Mas­sen für sich. Genau das wol­len wir aber nicht. Es gilt also Ruhe zu bewah­ren! Die Beschimp­fun­gen sehr klar und deut­lich zurück­zu­wei­sen. Die Eska­la­ti­ons­spi­ra­le zu durchbrechen.
Eine ande­re Fra­ge ist, wel­che Mit­tel des „in die Schran­ken wei­sens“ haben wir eigent­lich? Nach §47 des Aus­län­der­auf­ent­halt­ge­set­zes kann man Aus­län­dern z.B. Demons­tra­tio­nen oder Ver­samm­lun­gen ver­bie­ten. Aber Regie­rungs­mit­glie­der eines ande­ren Staa­tes, wie auch der Tür­kei, fal­len nicht dar­un­ter. Sie sind Diplo­ma­ten und haben damit ande­re Rech­te. Hier könn­te nur Außen­mi­nis­ter Gabri­el eingreifen.
Pikant ist dabei, dass die tür­ki­sche Regie­rung gegen ihr eige­nes Wahl­ge­setz ver­stößt. Dar­in ist fest­ge­schrie­ben, dass “kei­ne Wahl­pro­pa­gan­da” im Aus­land gemacht wer­den darf. Ich fin­de, so weh es auch tut, die Beschimp­fun­gen aus der Tür­kei ertra­gen zu müs­sen, so wich­tig ist es, damit ein­mal mehr zu zei­gen: wir mei­nen es ernst mit unse­rem Grund­ge­setz und der Meinungsfreiheit!
Ihre
Mecht­hild Heil[button text=“Download Ber­lin­in­fo Nr. 4 vom 10.03.2017 (PDF-Datei)” link=“https://www.mechthild-heil.de/wp-content/uploads/2017/03/Berlininfo_2017_Mrz_10.pdf” target=“_blank”]