28. Juni 2019

Mechthild Heil MdB (CDU) betont die Bedeutung der 5G-Mobilfunk-Technologie für die ländlichen Räume: Auflagen des Bundes werden flächendeckende Versorgung sichern

Vor kur­zem ende­te die Ver­stei­ge­rung der soge­nann­ten 5G-Mobil­­fun­k­­li­­zen­­zen durch den Bund. Durch die­se neue Tech­no­lo­gie kön­nen Spra­che, deut­lich höhe­re Band­brei­ten und extrem schnel­le Daten­pa­ke­te „trans­por­tiert“ wer­den. Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil begrüßt die­se zügi­ge Ent­wick­lung: „Nun muss schnell mit dem 5G-Aus­­­bau begon­nen wer­den. Der neue Mobil­funk­stan­dard 5G ermög­licht zahl­rei­che neue Anwen­dun­gen in der Wirt­schaft, im Bereich der Mobi­li­tät, bei der Ent­wick­lung von Smart Cities oder beim EGo­vern­ment.“ Für Heil beson­ders wich­tig ist der 5G-Aus­­­bau in den länd­li­chen Räu­men, um sie als Stand­or­te für Woh­nen und Wirt­schaft attrak­tiv zu hal­ten. „Wir brau­chen eine Ant­wort für die Regio­nen, in denen der Wett­be­werb ver­sagt, den so genann­ten ‚wei­ßen Fle­cken‘. Von Tele­fo­nie bis 5G – der flä­chen­de­cken­de Aus­bau ist unser Ziel“, so die CDU-Parlamentarierin.
Mit kri­ti­scher Distanz betrach­tet Heil daher auch die aktu­el­le Ent­schei­dung, dass mit Kai­sers­lau­tern eine Stadt als Modell­re­gi­on durch die rhein­­land-pfäl­­zi­­sche Lan­des­re­gie­rung vor­ge­schla­gen wur­de. „Es wäre effek­ti­ver und nach­hal­ti­ger gewe­sen, hier eine länd­li­che Regi­on wie die Eifel zu benen­nen“, so Mecht­hild Heil. „Die Eifel wäre mit ihrem bis­her gerin­gen Ver­sor­gungs­grad prä­de­sti­niert, um die Chan­cen, Risi­ken und Her­aus­for­de­run­gen eines sol­chen Tech­no­lo­gie­sprungs zu erforschen.“
Sei­tens des Bun­des habe man hier­für im Rah­men des Koali­ti­ons­ver­tra­ges die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen, so Heil. „Der fest­ge­leg­te Rah­men für den 5G-Aus­­­bau soll nicht nur für die Ver­sor­gung der Haus­hal­te – kon­kret 98 Pro­zent der Wohn­be­völ­ke­rung — sor­gen, son­dern zusätz­lich auch einen zuver­läs­si­gen 5G-Net­z­aus­­bau ent­lang der Ver­kehrs­we­ge sicher­stel­len. Denn nur so wer­den wir sicher­stel­len, dass die von den Bür­gern oft­mals beklag­te Mobil­funk­ver­sor­gung gera­de in der Flä­che ver­bes­sert wird und gleich­zei­tig inno­va­ti­ve Mobi­li­täts­kon­zep­te wie bei­spiels­wei­se das auto­ma­ti­sier­te und ver­netz­te Fah­ren in Deutsch­land Rea­li­tät wer­den. Die­ser Aus­bau­pf­ad wird einen erheb­li­chen Bei­trag für eine leis­tungs­fä­hi­ge und flä­chen­de­cken­de Mobil­funk­ver­sor­gung leisten.“
Mecht­hild Heil betont in die­sem Zusam­men­hang aber auch, das man sei­tens des Bun­des durch Gesetz­ge­bung und Regu­lie­rungs­maß­nah­men der Bun­des­netz­agen­tur dafür sor­gen müs­se, dass die länd­li­chen Regio­nen tat­säch­lich auch durch meh­re­re Wett­be­wer­ber auf dem 5G-Markt ver­sorgt wer­den. Soll­te zukünf­tig nur ein Wett­be­wer­ber ein länd­li­che Regi­on erschlie­ßen und die Unter­neh­men sich nicht auf einen Zugang zum Netz durch die ande­ren eini­gen, müs­se gehan­delt wer­den. „Wir set­zen hier vor­ran­gig auf frei­wil­li­ge Koope­ra­tio­nen der Mobil­funk­netz­be­trei­ber. Doch wenn die­se schei­tern, muss die Bun­des­netz­agen­tur die Mög­lich­keit haben, in Aus­nah­me­fäl­len ein lokal begrenz­tes Roa­ming anzu­ord­nen,“ bekräf­tigt Heil abschließend.