24. März 2020

Mechthild Heil MdB (CDU) zum Vorhaben „Ultranet“ in ihrem Wahlkreis: „Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen sind für eine Genehmigung ausschlaggebend“

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil hat die jüngs­ten Akti­vi­tä­ten zum Bau einer “Ultra­­net-Tras­­se” im Pla­nungs­ab­schnitt von Rom­mers­kir­chen bis Wei­ßen­thurm zum Anlass einer Anfra­ge bei der zustän­di­gen Bun­des­netz­agen­tur genom­men. Im Rah­men der Beant­wor­tung erfuhr die Par­la­men­ta­rie­rin ins­be­son­de­re, dass die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen des Vor­ha­bens auf den Men­schen sowie auf Natur und Land­schaft für die Geneh­mi­gung aus­schlag­ge­bend sind.
Mecht­hild Heil führt dazu aus: „Es wird eine detail­lier­te Umwelt­prü­fung durch­ge­führt, in der alle maß­geb­li­chen Schutz­gü­ter betrach­tet wer­den. Bezo­gen auf den Men­schen spielt ins­be­son­de­re der Immis­si­ons­schutz für die Bun­des­netz­agen­tur als Geneh­mi­gungs­be­hör­de eine ganz wich­ti­ge Rol­le. Dabei wird die Ein­hal­tung der gel­ten­den Grenz- und Richt­wer­te im Hin­blick auf elektromagne­tische Fel­der und Geräu­sche sorg­fäl­tig geprüft. Ergibt die Prü­fung bei­spiels­wei­se, dass die ver­bind­li­chen Grenz­wer­te der Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ver­ord­nung für elek­tri­sche und magne­ti­sche Fel­der oder die Vor­ga­ben hin­sicht­lich Geräuschim­mis­sio­nen nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, ist der Tras­sen­kor­ri­dor nicht geneh­mi­gungs­fä­hig. Ohne dies­be­züg­li­che fun­dier­te Nach­wei­se des Vor­ha­ben­trä­gers kann und wird eine Geneh­mi­gung des Vor­ha­bens nicht erfolgen.“
Zum Ver­fah­rens­stand erfuhr Mecht­hild Heil, dass seit Ende 20215 der Antrag des Unter­neh­mens Ampri­on auf Bun­des­fach­pla­nung nach Netz­aus­bau­be­schleu­ni­gungs­ge­setz begon­nen hat. Im Anschluss an eine Antrags­kon­fe­renz in Sieg­burg im April 2016 hat die Bun­des­netz­agen­tur dann einen Unter­su­chungs­rah­men fest­ge­legt, auf des­sen Basis Ampri­on erwei­ter­te Antrags­un­ter­la­gen zu erstel­len hat­te. Dies sind die Unter­la­gen, die der­zeit öffent­lich aus­lie­gen. Nach­dem die Bun­des­netz­agen­tur die Voll­stän­dig­keit der Unter­la­gen fest­ge­stellt hat­te, waren die­se von Mit­te Febru­ar bis Mit­te März 2020 für jeder­mann zur Ein­sicht­nah­me an ver­schie­de­nen Stel­len im Pla­nungs­ge­biet öffent­lich aus­ge­legt. Die Öffent­lich­keit hat im Anschluss an die Aus­le­gung noch einen wei­te­ren Monat, also bis zum 16.04.2020, Gele­gen­heit, zu die­ser Pla­nung Stel­lung zu neh­men bzw. Ein­wen­dun­gen zu erhe­ben. Dem­entspre­chend hat natür­lich auch jeder Bür­ger die Mög­lich­keit, sich in das Ver­fah­ren ein­zu­brin­gen. In Rhein­­land-Pfalz hat die Bun­des­netz­agen­tur die Behör­den bis zur Ebe­ne der Ver­bands­ge­mein­de­ver­wal­tun­gen betei­ligt. Die Verbandsgemeinde­verwaltungen wie­der­um bün­deln und ver­tre­ten in die­sem Zuge die Inter­es­sen der ihnen ange­hö­ren­den Ortsgemeinden.
Mecht­hild Heil führt wei­ter aus, dass sich an die­se Betei­li­gungs­pha­se sich noch nicht unmit­tel­bar die Ent­schei­dung der Bun­des­netz­agen­tur anschließt. Statt­des­sen wird die Bun­des­netz­agen­tur zunächst die ein­ge­gan­ge­nen Ein­wen­dun­gen und Hin­wei­se sich­ten und die­se anschlie­ßend in einem Erör­te­rungs­ter­min mit den Ein­wen­dern und dem Vor­ha­ben­trä­ger erör­tern. Erst nach die­sem Erör­te­rungs­ter­min wird die Bun­des­netz­agen­tur in der Bun­des­fach­pla­nungs­ent­schei­dung den Kor­ri­dor, also den etwa 1.000 Meter brei­ten Gebiets­strei­fen, in dem spä­ter die Strom­lei­tung ver­lau­fen wird, fest­le­gen. Die Christ­de­mo­kra­tin betont, dass damit in umfas­sen­der Wei­se ein Ein­bin­dung der Kom­mu­nen sowie aller Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gewähr­lei­tet wird.
Zum Hin­ter­grund: Ultra­net ist die neue Gleich­strom­ver­bin­dung zwi­schen Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len und Baden-Wür­t­­te­m­­berg. Rund 2.000 Mega­watt elek­tri­sche Leis­tung kann die etwa 340 Kilo­me­ter lan­ge Lei­tung über­tra­gen. Erst­mals wird dabei Gleich- und Wech­sel­strom mit einer Span­nung von 380 Kilo­volt auf den­sel­ben, schon vor­han­de­nen Mas­ten über­tra­gen. Für die Auf­ga­be, Strom aus rege­ne­ra­ti­ver Erzeu­gung aus dem erzeu­gungs­star­ken Nor­den in die Ver­brauchs­zen­tren im Wes­ten und Süden zu lei­ten, wird die Ultra­­net-Tras­­se benötigt.