1. Okto­ber 2020

Gelder des Bundes für die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen werden vom Land Rheinland-Pfalz falsch verteilt — Mechthild Heil MdB (CDU): „Unverständlicher Rückgriff auf völlige veraltete Zahlen durch Mainz“

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil kri­ti­siert die Ver­tei­lung von Geld­mit­teln des Bun­des für die Gewerbe­steuerausfälle der Kom­mu­nen durch das Land Rhein­­land-Pfalz. Danach will Mainz die Kom­pen­sa­ti­on anhand von Durch­schnitts­wer­ten der letz­ten neun (!) Jah­re leis­ten, wobei jeweils das bes­te und das schlech­tes­te Jahr her­aus­ge­rech­net wer­den. Mecht­hild Heil dazu: „Mainz pro­du­ziert mal wie­der nur Murks. Anstatt die die­ses Jahr tat­säch­lich ange­fal­le­nen Steu­er­aus­fäl­le als Maß­stab für den Aus­gleich zu neh­men, wird nun­mehr auf völ­lig ver­al­te­te Zah­len zurückgegriffen“.
Für die Stadt Rema­gen heißt dies, dass es nur eine Kom­pen­sa­ti­on von 360.000 Euro geben wird, obwohl die Aus­fäl­le in die­sem Jahr gegen­über 2019 bei 6,5 Mil­lio­nen Euro lie­gen. Noch schlim­mer kommt es für die Gemein­de Graf­schaft, die statt der im Haus­halt 2020 ver­an­schlag­ten 15 Mil­lio­nen Euro an Gewer­be­steu­er­ein­nah­men die Erwar­tun­gen auf 7,5 Mil­lio­nen Euro im Nach­trags­haus­halt 2020 her­un­ter­schrau­ben muss­te. Nach dem von der rot-grün-gel­­ben Lan­des­re­gie­rung in Mainz vor­ge­schla­ge­nen Berech­nungs­mus­ter wür­de die Gemein­de bei der Erstat­tung völ­lig leer aus­ge­hen, da das gewer­be­steu­er­star­ke Jahr 2019 ganz her­aus­ge­rech­net wird.
Mecht­hild Heil dazu: „Es ist ein schlech­ter Witz, dass nicht die aktu­el­le und tat­säch­li­che Gewer­be­steu­er­si­tua­ti­on bei den Kom­mu­nen als Maß­stab her­an­ge­zo­gen wird. Das Land greift auf Ein­nah­men zurück, die bis ins Jahr 2011 zurück­rei­chen. Alle Kom­mu­nen, die in den letz­ten Jah­ren eine stär­ke­re Dyna­mik bei den Ein­nah­men ver­zeich­nen konn­ten, schau­en in die ‘Röh­re´. Hier ist zu hof­fen, dass dies nicht so durch das rhein­­land-pfäl­­zi­­sche Lan­des­par­la­ment geht und sich die Stim­men der Ver­nunft durch­set­zen. Dass es auch anders geht, zeigt das Bun­des­land Bran­den­burg. Hier wird als Basis für den Aus­fall der Steu­er­ein­nah­men die Mai-Steu­er­­schä­t­­zung 2020 und ergän­zend die Steu­er­schät­zung aus dem Herbst 2020 als her­an­ge­zo­gen. In der Bun­des­po­li­tik woll­ten wir einen schnel­len und unkom­pli­zier­ten Aus­gleich für die tat­säch­lich betrof­fe­nen Kommunen.“
Zum Hin­ter­grund: bereits bei den Ver­hand­lun­gen zum Kom­pen­sa­ti­ons­pakt, der von Bund und Län­dern je zur Hälf­te finan­zi­ell getra­gen wird, zeich­net sich eine sol­che Situa­ti­on ab. Der Bun­des­rat for­der­te in sei­ner Stel­lung­nah­me, die Bezeich­nung „auf Grund­la­ge der erwar­te­ten Min­der­ein­nah­men” zu strei­chen. Die Län­der­kam­mer argu­men­tier­te, dass dies so aus­ge­legt wer­den kön­ne, „dass die erwar­te­ten Min­der­ein­nah­men jeder ein­zel­nen Kom­mu­ne zugrun­de gelegt wer­den müs­sen”. Dies sei „nicht leist­bar und nicht belast­bar“. ln ihrer Gegen­äu­ße­rung lehn­te die Bun­des­re­gie­rung den Ein­wand der Län­der­kam­mer ab. Die gewähl­te For­mu­lie­rung eröff­ne den Län­dern einen hin­rei­chen­den Spiel­raum für eine sach­ge­rech­te Ver­tei­lung der Mit­tel an die Gemein­den. Eine wei­te­re Fle­xi­bi­li­sie­rung der Vor­ga­be wür­de nach Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung den Zweck des Gesetz­ent­wur­fes, einen pau­scha­len Aus­gleich der erwar­te­ten Gewer­be­steu­er­min­der­ein­nah­men der Gemein­den zu errei­chen, gefähr­den. „Genau so ist es“, so Mecht­hild Heil, „was ist nicht leist­bar dar­an, wenn die Lan­des­re­gie­rung in Mainz für den Aus­gleich die Gewerbesteuer­einnahmen aus 2019 als Maß­stab her­an­zieht oder die eben­so all­seits bekann­ten Daten der aktu­el­len Steuerschätzungen?“