13. März 2023

Mechthild Heil MdB (CDU): Keine Sperrung der Ahrtalbrücke während der Bauarbeiten

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil hat­te sich zuletzt an die Bun­des­re­gie­rung mit Fra­gen zu anste­hen­den Bau­maß­nah­men an der Ahrtal­brü­cke im Zuge der Auto­bahn 61 gewandt. Von zen­tra­lem Inter­es­se war für die Abge­ord­ne­te dabei der Aspekt, ob in die­sem Zusam­men­hang mit einer Voll­sper­rung der Brü­cke zu rech­nen sei. Von beson­de­rer Bedeu­tung ist dies für das Ahrtal, da die Bedarfs­um­lei­tung zwi­schen den A‑61-Anschlus­s­­tel­­len Bad Neu­en­ahr und Sin­zig über die bei der Flut arg in Mit­lei­den­schaft gezo­ge­ne Orts­um­ge­hung Hei­mers­heim im Zuge der B 267 führt.

Wich­tigs­ter Aspekt der aktu­el­len Ant­wort aus dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um: bei der Ahrtal­brü­cke kön­nen Sanie­rungs- und lnstand­set­zungs­maß­nah­men unter Auf­recht­erhal­tung des Ver­kehrs durch­ge­führt wer­den. Eine Sper­rung der Brü­cke ist nicht erfor­der­lich. Wei­ter heisst es, dass für die Ahrtal­brü­cke kei­ne Gene­ral­sa­nie­rung und auch kein Ersatz­neu­bau vor­ge­se­hen sei. Die Auto­bahn GmbH des Bun­des plant dem­nach, ab März 2023 eine Brü­cken­in­stand­set­zungs­maß­nah­me auf der Rich­tungs­fahr­bahn Koblenz unter Auf­recht­erhal­tung des Ver­kehrs durch­zu­füh­ren. Hier­zu ist es erfor­der­lich, den kom­plet­ten Ver­kehr der Rich­tungs­fahr­bahn Koblenz auf die gegen­über­lie­gen­de Fahr­bahn umzu­le­gen. Auf­grund der Platz­ver­hält­nis­se wer­den wäh­rend der Bau­zeit je Fahrt­rich­tung zwei Fahr­strei­fen mit redu­zier­ter Brei­te eingerichtet.