2. März 2026

CDU-geführte Koalition schafft das Habeck-Heizungsgesetz ab: Mechthild Heil MdB informiert über neue Regelungen

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil freut sich über den Durch­bruch bei den Ver­hand­lun­gen in Ber­lin. „Die CDU hält Wort: Das bis­he­ri­ge Habek’sche Hei­zungs­ge­setz wird abge­schafft“. Denn dies hat­te zu erheb­li­chen Kos­ten­stei­ge­run­gen und immensen Ver­un­si­che­run­gen gera­de bei Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­mern auf dem Land gesorgt. Nach­hal­tig­keit ja, aber so, dass sie auch sinn­voll und bezahl­bar ist. Des­halb wird das Hei­zungs­ge­setz der ehe­ma­li­gen Ampel­ko­ali­ti­on, von dem auch Exper­ten damals abge­ra­ten hat­ten, nicht mehr gül­tig sein.

Das haben CDU und CSU nun bei den Gesprä­chen mit ihrem Koali­ti­ons­part­ner SPD erreicht. Ziel ist es, mehr Klar­heit, Pla­nungs­si­cher­heit und Ent­schei­dungs­frei­heit für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu schaf­fen und gleich­zei­tig den Kli­ma­schutz wirk­sam vor­an­zu­brin­gen. „Das bis­he­ri­ge Hei­zungs­ge­setz lag vie­len wie ein schwe­rer Stein im Magen. Vie­le Haus- und Woh­nungs­be­sit­zer hat­ten ver­ständ­li­che Sor­ge vor den hohen Inves­ti­tio­nen und den stren­gen Vor­ga­ben und Ein­grif­fen. So konn­te es auch nicht wei­ter­ge­hen. Die Bür­ger kön­nen jetzt auf­at­men“, so Mecht­hild Heil, die auch Mit­glied im Bau­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges ist.

Was ändert sich konkret? 

  • Die über­bü­ro­kra­ti­schen Rege­lun­gen des grü­nen Habeck-Hei­­zungs­­­ge­­se­t­­zes entfallen.
  • Die pau­scha­le Vor­ga­be, min­des­tens 65 Pro­zent erneu­er­ba­re Ener­gien nut­zen zu müs­sen, entfällt.
  • Die bis­he­ri­ge Bera­tungs­pflicht wird aufgehoben.
  • Betriebs­ver­bo­te für Hei­zun­gen gibt es künf­tig nicht mehr.
  • Die Kopp­lung an die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung wird abgeschafft.

Auch im Gebäu­de­be­stand gilt wie­der freie Hei­zungs­wahl. Eigen­tü­mer kön­nen selbst ent­schei­den, wel­che Hei­zung in ihr Haus passt – so etwa Gas- oder Ölhei­zun­gen mit zehn Pro­zent Bio-Anteil ab 2029 oder Pel­letshei­zun­gen. Inves­ti­tio­nen wer­den plan­bar, Eigen­tü­mer erhal­ten die Frei­heit, ihre Heiz­lö­sung an indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se anzu­pas­sen. Zur Umset­zung der EU-Gebäu­­de­rich­t­­li­­nie wird es für Wohn­ge­bäu­de kei­ne gebäu­de­indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­an­for­de­run­gen geben. Kom­mu­nen mit weni­ger als 15.000 Ein­woh­nern pro­fi­tie­ren zudem von einer ver­ein­fach­ten Wär­me­pla­nung, die den Ver­wal­tungs­auf­wand deut­lich redu­ziert. „Statt Zwang set­zen wir auf Ver­trau­en, Eigen­ver­ant­wor­tung und pra­xis­na­he Lösun­gen. So kön­nen Moder­ni­sie­run­gen zügig umge­setzt wer­den, und Eigen­tü­mer haben wie­der Klar­heit“, so Heil abschließend.